Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren ist nicht immer ohne Weiteres möglich.

Insbesondere ab einem bestimmten Alter (55) wird der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich. Der Wechsel hängt vom Alter, den Einkommensverhältnissen und auch vom Beruf ab.

Hintergrund der Einschränkungen ist, dass der Gesetzgeber vermeiden will , dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der privaten KV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf eine womöglich preiswertere gesetzliche KV ausweichen und so das Solidarsystem der GKV ungebührlich belasten.

Wer kann zurück?

  1. Angestellte – wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.
    1. Tipp: Arbeitszeit reduzieren, Bruttogehalt in Beiträge zu einer Betriebsrente umwandeln, variable Gehaltsbestandteile vereinbaren …
  2. Selbstständige – nur , wenn sie ein Angestelltenverhältnis eingehen (beachte 1.)
  3. letzter Ausweg (Alter unter 55 Jahren)
    1. arbeitslos melden
    2. oder ziehen Sie in ein europäisches Ausland mit Krankenversicherungspflicht um (z.B. Niederlande) und  nehmen dort einen Job an. Nach mindestens 12 Monaten Versicherungszeit können Sie bei der Rückkehr nach Deutschland Ihren Vertrag mit der PKV beenden und innerhalb von drei Monaten in die gesetzliche KV wechseln.
  4. Personen über 55 Jahren – fast unmöglich
    1. eine Ausnahme ist bei Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners, sofern das eigene Gesamteinkommen (auch Miete, Zinsen …) unter 415 Euro, beziehungsweise bei einem Minijob unter 450 Euro im Monat liegt. Selbständige müssen ihr Gewerbe abmelden.

 

Doch in der PKV bleiben?

Als Privatversicherter sollten Sie sich die Entscheidung genau überlegen, ob Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen wollen. Der meist bessere Versicherungsschutz in der Privaten und die Entlastungsinstrumente im Alter können die Gesamt-Kostenbilanz bei genauerer Betrachtung auch ganz anders aussehen lassen (siehe Hinweis zum Ruhestand).

Und es gibt eine Reihe von Möglichkeiten den Beitrag in der privaten KV zu senken. Am besten beginnt man damit lange vor dem Ruhestand.

Optionen

  • in eine Alters-Beitragsentlastungskomponente einzahlen (Arbeitgeber zahlt die Hälfte!)
  • Erhöhung des Selbstbehaltes
  • Tarifwechsel in der eigenen PKV
  • Wechsel zu einer anderen PKV (meist nicht empfehlenswert)
  • Wechsel in den Standard- oder BasistarifGKV-Niveau), Beitrag wird bei Bedarf auch vom Sozialversicherungsträger voll übernommen

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Achtung im Ruhestand:

Durch eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleibt man lebenslang freiwilliges Mitglied in der gesetzl. KV. das bedeutet einen (meist wesentlich) höheren Beitrag in der gesetzl. KV, weil der Kassenbeitrag auch auf private Einkünfte wie private Renten, Mieteinnahmen, Nebeneinkünfte, Stromentgelte (PV-Anlagen!) etc. zu zahlen ist.

(Pflichtversicherte, die in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mehr als 90 Prozent gesetzlich versichert waren, werden hingegen in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) versichert, was wesentlich günstiger ist, da der Kassenbeitrag nur auf gesetzliche und betriebliche Renten zu zahlen ist.)

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