(aktualisiert 15.08.2019)
Eigentlich müsste die Frage lauten: Riester, Betriebsrente (bAV) oder privat (ungefördert) vorsorgen!
Und je nach persönlicher Situation wird die richtige Antwort sehr unterschiedlich ausfallen! In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, auf Anreize der Förderung gänzlich zu verzichten (siehe Hinweis am Ende).
Zunächst einmal:
Da wir ab 2030 mit einer gesetzlichen Rentenhöhe von ca. 40-45 % des letzten Gehaltes zu rechnen haben, braucht es zusätzliches Ansparen von Rentenkapital.
Vergleichen wir zunächst die stark geförderten Wege Riester und bAV:
Beitragsphase
|
Riester |
bAV |
Steuerpflicht
Beiträge Sozialversicherung
staatliche Zulagen |
steuerfrei (bis 2100 € p.a.) |
steuerfrei (2019: bis 6.432 € p.a.) |
— |
SV-Abgabenfrei (2019: bis 3.216 € p.a.) |
Zulagen (175 – 300 €) |
|
Gesamtvorteil in der Beitragsphase |
ca. 30 % der Beiträge (Steuervorteil und Zulagen) |
ca. 50 % (Steuervorteil und SV-Einsparung)
(und AG gibt mind. 15 % Zuschuss) |
Nachteile in der Sparphase
– Kürzung von Sozialleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld…)? |
nein |
Ja |
– Einsatz für Wohneigentum? |
Ja |
Nein |
– ausserordentlich kündbar? |
Ja |
Nein |
– Einfluss auf das Anlagemodell? |
Ja |
Nein (wenn der AG den Vertrag vorgibt) |
|
|
|
Rentenphase |
|
|
– Steuerpflicht |
ca. 10 % Abzug |
ca. 10 % Abzug |
– KV/PV-Beiträge |
nein |
Ja, voll (ca. 20 % Abzüge) |
Gesamtbelastung in der Rentenphase |
ca. 10 % der Rente |
ca. 30 % der Rente (Steuer + KV/PV-Beiträge) |
Hinweis -die Zahlenangaben basieren auf folgenden Annahmen:
– Bruttoeinkommen heute 30.000 € oder mehr
– Renteneinkommen ca. 20.000 €
Fazit Riester – bAV:
Riester ist durch die Zulagen und Flexibilität interessant. Insbesondere wenn Kinder in die Familie kommen, gibt es erhebliche Zulagen (300 € je Kind und Jahr). Es hat auch keinen Einfluss auf die Höhe von SV-Leistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld …), da das Brutto-Gehalt durch den Beitrag nicht vermindert wird.
Interessant wird die bAV, wenn der Arbeitgeber einen höheren Zuschuss gibt (mind 50 %)!
Oft zeigt sich leider, dass bAV-Verträge weniger Netto-Rendite als ein Privat- oder Riestervertrag haben, weil das Anlagekonzept unrentabel ist. Da hilft auch nicht, wenn kostenreduzierte Gruppenverträge eingerichtet werden. Hier hilft nur eine konkrete Bewertung des vorliegenden Angebotes.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein gutes bAV-Angebot macht (das auch einem Marktvergleich standhält) ist es ratsam, sich zuerst zu überlegen, wieviel Sparbeitrag* NETTO in der Haushaltskasse INSGESAMT fehlen darf und diesen Beitrag auf verschiedene Sparformen aufzuteilen (z.B. 50 % privates Fondssparen, 25 % bAV, 25 % Riester..).
Wenn Ihr Arbeitgeber kein Angebot macht, wenden Sie sich an mich.
Hinweis am Ende – auf Förderung verzichten?
Riester und bAV locken mit Vorteilen und verschweigen meist die Nachteile. Doch selbst, wenn rein mathemaitsch die Förderung die Nachteile überwiegt, ist ein wichtiges Kriterium noch nicht beachtet: wie rentabel ist die eigentliche Geldanlage?
Riester und bAV haben beide mit einer Garantiepflicht zu kämpfen: Zum Ruhestand müssen mind. die eingezahlten Beiträge als garantiertes Kapital vorhanden sein. Was vernünftig klingt, ist in Zeiten niedriger Zinsen ein ernstes Problem, weil nur ein geringer Teil der Beiträge rentabel am Kapitalmarkt angelegt werden können. Das kann – je nach Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit – eine Minderung der Rendite um bis zu 50 % bedeuten!
Rechnen Sie selbst hier
geben Sie in das Feld Zinssatz z.B. folgende Werte ein und schauen sich das Endergebnis an:
0,3 % (Garantiezins nach Kosten)
2,0 % (Überschuss-Rendite Lebensversicherer nach Kosten)
3,5 % (Überschuss-Rendite Lebensversicherer mit Fonds- und/oder Index-Investition nach Kosten)
6,0 % (Rendite privater Fonds-Sparplan mit 70 % Aktien nach Kosten)
8,0 % (Rendite privater Fonds-Sparplan mit 100 % Aktien nach Kosten)
Ihr Gesamt-Vorsorgebeitrag sollte mind. bei ca. 10-15 % des Nettoeinkommens liegen.
******************************