Kurzmeldung:
im Jahr 2015 werden 22.172 Eur (für Ehegatten 44.344 Eur) steuerlich abzugsfähig sein.
Der Betrag wird jährlich erhöht, gemäß der Erhöhung des Höchstbeitrags für die knappschaftliche Rentenversicherung.
Kurzmeldung:
im Jahr 2015 werden 22.172 Eur (für Ehegatten 44.344 Eur) steuerlich abzugsfähig sein.
Der Betrag wird jährlich erhöht, gemäß der Erhöhung des Höchstbeitrags für die knappschaftliche Rentenversicherung.
Fakt 1: die Beiträge in der Krankenversicherung steigen. in jeder!
Fakt 2: Nutzen Sie Beitragseinsparungen gegenüber der gesetzlichen KV und die Beitragsrückerstattungen, um für das Alter vorzusorgen (siehe auch Tipp unten)!
Fakt 3: die Beiträge in der privaten KV werden im Alter geringer.
TIPP: Zahlen Sie jetzt Ihren persönlichen Altersentlastungsbeitrag (steuermindernd!) und verringern Sie Ihren PKV-Beitrag im Alter noch weiter (bis auf null).
Fakt 4: Die private KV ist nicht für Jeden die richtige Wahl. Wer nicht sicher ist, dass er oder Sie ein dauerhaft hohes Einkommen erreichen wird, ist besser als Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV aufgehoben, da hier der Beitrag immer an die Höhe des Einkommens gekoppelt ist. Mit einer privaten Zusatzversicherung können wichtige Leistungslücken (Zahnersatz, Pflege, alternative Medizin..) dann geschlossen werden. Für viele Menschen gibt es aufgrund der Versicherungspflicht gar keine Wahl.
PS: Wussten Sie, dass die meisten, der von uns empfohlenen Tarife durchschnittlich unter 3 % Beitragssteigerungen p.a. bleiben?
Zusammenfassung zum LVRG:
Absenkung des Garantiezinses
Der Garantiezins sinkt zum 01. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Dieser Höchstrechnungszins ist der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er ändert sich während der Vertragslaufzeit nicht (Garantie). Daher betrifft die gesetzliche Absenkung auch nur Neuverträge! Die Absenkung des Garantiezinses erfolgt unabhängig von der Überschussbeteiligung auf den Sparanteil.
Neuregelung der Bewertungsreserven
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wird ab sofort begrenzt. Ausscheidende Kunden erhalten nur noch die Reserve zur Hälfte ausgekehrt, die den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigt. Was wiederum der Betrag ist, der jeweils aktuell erforderlich ist, um die zugesagten Leistungen zu sichern.
Diese wesentliche Änderung gilt nicht für fondsgebundene oder Risikolebensversicherungen.
Erhöhung der Risikoüberschussbeteiligung
Ab 01.01.2015 steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten (Alt- und Neuverträge) an den sogenannten Risikoüberschüssen von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entstehen zum Beispiel, wenn eigentlich kalkulierte Risiken nicht im kalkulierten Maße eintreten.
Ausschüttungssperre an Aktionäre
Sollte mittel- bis langfristig zur Erfüllung der den Kunden gegenüber übernommenen Garantie ein Stopp von Dividendenzahlungen an Aktionäre notwendig sein, so wird das ab sofort sichergestellt. Die BaFin ist für die Überwachung zuständig. Ausnahmen bestehen bei Mutter-Tochter-Konzernen mit Ergebnisabführungsvertrag bei Verlustausgleichspflicht.
Absenkung des Höchstzillmersatzes
Ab 01. Januar 2015 sinkt der Höchstzillmersatz von Lebensversicherungen von 40 auf 25 Promille. Das bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen in den ersten 5 Jahren Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur in Höhe von 25 Promille der Beitragssumme eines Vertrages bilanziell anrechnen können.
Die Allianz Lebensversicherung AG hat im letzten Kalenderjahr einige sehr kundenfreundliche Ergebnisse erreicht!
Hier geht’s zum Bericht: Allianz Leben 2013
Lieber Herr O.,
das ist eine ernste und wichtige Frage! in dem Artikel den Sie mir geschickt haben, wird das Dilemma anschaulich beschrieben.
Die Kernaussagen fasse ich noch mal zusammen:
Fazit des Spiegel: Altersvorsorge (=Konsumverzicht) ist unangenehmer als ein Zahnarztbesuch
Bevor ich mich der Frage zuwende, ob diese Aussagen in jedem Fall stimmen, fasse ich noch die Aussagen des zweiten Artikels zusammen, auf den verwiesen wird.
In dem zweiten Artikel wird nämlich gesagt, wie es geht, trotzdem mit Kapital gute Gewinne zu machen.
Ein sich selbst als übergewichtig outender Finanzjournalist sinniert hier, wie man mit einer einfachen Lösung den mageren und unkalkulierbaren Gewinnen von Geldanlagen an der Börse ein Schnippchen schlagen kann. Aber vorher fasst er die 3 Lehren aus einer nicht näher genannten Analyse der Credit Suisse zusammen, in der Extremszenarien seit 1900 untersucht und ernüchternde Erkenntnisse publiziert wurden:
Kommen jetzt noch (eher steigende) Gebühren und Steuern hinzu, würde die Rendite gegen 2 % oder weniger schrumpfen.
Und nun hält der Autor nicht hinterm Berg mit seiner verblüffendem Lösung, einer 75/25-Strategie:
Er erklärt noch, wie man nur zum richtigen Zeitpunkt zwischen Tagesgeldkonto und Aktien umschichten muss – und schon hat man das Risiko verringert und verdient ordentlich Geld :-)!
Warum nur machen es so wenige Menschen wie er?
WAS HABEN SIE AM 11.8.2009 GEMACHT?
Haben Sie umgeschichtet, kurz bevor der Dax gerade 10 % PLUS gemacht hat? oder waren Sie etwas spät dran und haben erst am 28.8.2009 gekauft? und erstmal 5 % verloren?
Haben Sie am 27.7.2011 erkannt, dass Ihr Dax-ETF in den nächsten 10 Tagen 25 % verlieren wird? Oder waren Sie grad im Urlaub?
OK. Dann – wie wärs mit einem Sparplan?
Schon besser.
Sie kaufen jeden Monat und – dank cost average effect – spielen sich die Schwankungen (Volatilität) nach einigen Anfangsjahren überwiegend im Plus ab (wenn Sie nicht ganz daneben gegriffen haben).
Der Klassiker unter den Ökoaktienfonds ÖkoVision erreichte 3,61 % Rendite p.a. in den letzten 10 Jahren. Zu wenig (der Fonds ist mit 2,48 % auch zu teuer) sagen die Kritiker. Aber 100 % GRÜN sagen die Fans.
Gut, dann den (fast) gebührenfreien ETF iShares DAX (R) (DE). Er hätte 6,29 % Wertgewinn p.a. erreicht. Hoppla, hiess es nicht 6 % gehen gar nicht mehr? Allerdings sind über 20 % Volatilität nichts für jedermanns geruhsamen Schlaf.
Vielleicht hatten Sie einen “blickigen” Berater, der 2003 schon erkannte, dass Gesundheit DER Markt der Zukunft ist? Und Sie haben 10 Jahre monatlich in den BGF World Healthscience Fund investiert? dann wäre das Depot um 8,79 % p.a. gewachsen 🙂 🙂 Und das trotz 1,82 % Gebühren und weniger als 15 % Volatilität.
Oder wie wäre es mit dem Mischfonds PRIME VALUES Growth (Euro)? unter 8 % Volatilität und trotzdem 4,52 % p.a. 🙂 Aber unter dem Gesichtspunkt von Gebühren (2,62%!) hätten Sie ihn nicht wählen dürfen.
Selbst der scheinbar in die Jahre gekommende “Vater aller Mischfonds” Carmignac Patrimoine A EUR acc erreichte als Sparplan in den letzten 10 Jahren eine jährliche Rendite von 5,83 %! (und das bei internen Kosten von 1,68 %). Und dabei konnten Anleger auch noch gut schlafen! Die Vola betrug keine 7 % p.a.!
Die kostengünstigen ETF´s (i.d.R. reine Abbildungen der jeweiligen Märkte, meist ganz ohne Management) kommen als Anlageinstrument im Sparplan tatsächlich ganz gut weg.
NUR was ist mit dem Guthaben eines Sparplans, welches sich mit der Zeit aufbaut? WER KÜMMERT sich um dessen Werterhalt? Wenn der DAX ETF 40 % Wert verliert, braucht es 80 % Rendite, um erst mal wieder auf Null zu kommen!! Hier geben selbst viele Profis auf.
Der Wert von gemanagten (Misch)Fonds ist vor allem, bei fallenden Märkten nur wenig Wert zu verlieren und in steigenden Börsenzeiten moderate Gewinne zu erreichen, so dass aktuell unterm Strich 4-6 % p.a. (NACH Inflation 2-4 %) bleiben.
Das ist zwar weniger, als wir gern hätten, aber besser als – 1 % auf dem Tagesgeldkonto, verbunden mit ungewissen Chancen beim Direktzocken.
Ich schliesse philosophisch mit einer Weisheit meiner bäuerlichen Mutter ab:
Welchen Gewinn eine Entscheidung später bringt, wird immer ungewiss bleiben. Sicher ist nur eins: wer nichts tut, hat später auch nichts (Glückspilze ausgenommen). 😉
PS: Welchen Wert die Beachtung steuerlicher Förderung für die Rendite hat und ob ALLE Rentensparverträge so schlecht sind, wie die Medien vermuten lassen, lesen Sie bitte hier.
… gibt es Alternativen. Es ist besser eine alternative Absicherung in der richtigen (Einkommens-)Höhe zu haben, als keine oder eine BU-Versicherung mit zu niedriger versicherte Rentenhöhe. Als Vermittler prüfe ich nach folgender Hierarchie die Ausweichprodukte:
Basis-BU: Wenn es unbedingt eine BU sein soll, um die Arbeitskraft abzusichern, empfiehlt es sich lieber Abstriche bei den Bedingungen zu machen und eventuell eine Verweisung auf andere Berufe zuzulassen als eine zu niedriegere Rentenhöhe oder Endalter zu versichern.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung: Sie ist eine gute Alternative zur BU, weil sie wenigstens ansatzweise ein vergleichbares Leistungsspektrum hat, also bei körperlichen wie auch psychischen Gebrechen leistet. Da sie auf keinen speziellen Beruf fokussiert ist, ist sie für Risikoberufe günstiger. Der Nachteil: Es ist nur eine Worst Case-Absicherung, die greift, wenn der Kunde so krank ist, dass er überhaupt keinem Beruf mehr ausüben kann. Aber immer noch besser als eine BU auf Hartz IV-Niveau.
Grundfähigkeits-Versicherung: Sie deckt den Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören ab. Hier muss genau hingeschaut werden, denn die Leistungsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Bei manchen Versicherern gilt es als leistungsauslösend, wenn der Kunde die Hände nicht mehr gebrauchen kann, andere verlangen den Verlust von zwei oder mehr Grundfähigkeiten wie den Verlust der Funktionen von Arm und Bein.
Unfallversicherung: Eine reine Unfallversicherung steht in der Hierarchie der BU-Alternativen ganz unten. Der Deckungsumfang ist äußerst gering. Rund 90 Prozent der Berufsunfähigkeits-Ursachen, nämlich Krankheiten, bleiben außen vor.
Früher verstanden wir unter Altersversorgung meistens die gesetzliche Rente und evtl. noch eine Lebensversicherung. Ganz früher war Kinderreichtum DIE Absicherung für´s Alter.
Die Immobilie wurde vom “Normalbürger” eher als „Dach über dem Kopf“ gesehen oder war Sache der reicheren Mitbürger oder bestimmter Regionen. Aber nachdem uns die Finanzkrisen der letzten Jahre einen tüchtigen Schrecken eingejagt haben, rückt die Immobilie als Altersvorsorge und als Kapitalanlage wieder in den Fokus.
In den vergangenen 15 Jahren gab es so gut wie keine Wertsteigerung.
Das lag am starken Wachstum in den Jahren davor (bis Mitte der 90-er Jahre) und an der geringen Inflation der vergangenen Jahre. Ohne Inflation keine Wertsteigerung. Staatliche Hilfsprogramme und ein weltweites Fluten der Märkte mit Geld markieren nun den Startschuss für ein Ansteigen der Inflation (sicher keine extreme Inflation, aber soviel, dass die Staaten sich allmählich wieder entschulden können..).
Damit werden auch steigende Immobilienpreise zurückkehren. Die Zeiten niedriger Hypothekenzinsen werden dann nicht mehr lange andauern. Nach Meinung vieler Experten sehen wir in einigen Jahren wieder Zinssätze von über 7 Prozent.
Die aktuelle Kombination von niedrigen Preisen und Zinsen verspricht langfristig hohe Renditen.
Bei fremdfinanzierten Immobilien kann doppelt profitiert werden. Das aufgenommene Darlehen wird in Kaufkraft gemessen immer weniger wert sein, die Immobilie steigt mit der Inflation im Wert. Hier spricht man von der „Hebelwirkung“ bei Immobilien.
Mit wenig Kapitaleinsatz kann ein großes Vermögen angeschafft werden, da die Differenz von Hypothek und Immobilie immer größer wird.
Abschreibungen von bis zu 80 Prozent in den ersten zwölf Jahren und die aktuellen KfW-Förderprogramme (Zinsen ab 1,1 Prozent p.a.) sind das Salz in der Suppe.
Die alte Regel „Lage, Lage, Lage“ ist einfacher gesagt als umgesetzt. Gute Lagen sind immer teuer und dort, wo viele Menschen wohnen wollen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts werden in Deutschland künftig weniger Menschen leben. Das spricht erst mal für weniger Wohnbedarf. Die Zahl der Einwohner nimmt jedoch nicht linear ab. Bis 2050 reduziert sich z. B. die Gruppe der 30-45-Jährigen um ein Drittel. Die Anzahl der „Älteren“ wird weiter stark ansteigen. Die Menschen leben länger in den Wohnungen. Aus diesem Grund steigt auch künftig die Anzahl der Haushalte. Zusätzlich erleben wir eine Zuwanderung in die Ballungsgebiete. Die Menschen suchen Arbeit und Infrastruktur.
Gute Lagen finden wir heute dort, wo morgen mehr Menschen leben werden als heute.
Wenn Sie sich heute mit dem Gedanken beschäftigen, eine Immobilie zu erwerben, müssen Sie damit rechnen, geraume Zeit zu investieren und sich viele Alternativen anzusehen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Auf einschlägigen Webseiten (immobilienscout24.de u.a.) erfahren Sie welche Mieten und Preise in der gesuchten Gegend gezahlt werden und wie sich diese entwickelt haben. Rechnen Sie sich vorher aus, wie viel Sie investieren können (10-20 % Eigenkapital sollten Sie haben). Lassen Sie sich finanzielle Reserven! Wie sicher ist Ihr Einkommen (bzw. dessen Absicherung)? Schauen Sie sich jedes Wunschobjekt an!!
Mit Fachkompetenz kommen Sie schneller und sicherer an´s Ziel.
Sie können sich einiges an Arbeit sparen, wenn Sie Fachleute mit ausgewiesenen Referenzen nutzen. Dafür müssen Sie meist 5-10 % höhere Preise akzeptieren (aber nicht mehr!). Das kann sich lohnen, weil Sie neben der Zeitersparnis vor allem SICHERHEIT einkaufen können. Die Risiken beim Kauf einer Immobilie sind nicht unerheblich und ein Spezialist wird diese – schon aus Eigeninteresse – mit viel Erfahrung mindern können. Ein solcher Fachmann kann ein anerkannter Makler in Ihrer Region oder ein überregionaler Spezialanbieter mit nachgewiesener Kompetenz sein.
Von einer Überzahlung oder auch überriestern spricht man, wenn ein Sparer mehr als die maximal geförderten 2.100 Euro p.a. in seinen Riester Vertrag einbezahlt. Der Beitrag oberhalb der Fördergrenze gilt dann als ungefördert. Zudem kann grundsätzlich jeder eine Riester-Rente abschließen, auch wenn man beispielsweise nicht förderberechtigt ist und keine Zulagen beantragen kann.
Warum sollte man das tun? Ganz einfach, ungeförderte Riester Verträge werden steuerlich analog zur Lebensversicherung behandelt, wenn diese wenigstens 12 Jahre lange gehalten und nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt werden. Das heißt, Sie müssen lediglich die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung versteuern.
Damit wird der ungeförderte Riester Vertrag oder die Überzahlung einer geförderten Riester-Rente steuerlich durchaus attraktiv. Man könnte beispielsweise auch soweit gehen, dass überriestern bzw. ungefördert riestern einer der wenigen legitimen Schlupfwege aus der Abgeltungssteuer ist.
Vorteile beim ungefördert Riestern auf einen Blick
Insbesondere für Freiberufler und Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Riester Förderung haben, ist ein ungeförderter Riester Sparplan sehr interessant.
Steuerliche Behandlung und Voraussetzungen
Um die attraktive, zur Kapitallebensversicherung analoge, steuerliche Behandlung nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Je nach Vertrag kann man sich in der Auszahlungsphase für die Verrentung oder das 100% Kapitalwahlrecht entscheiden. In letzterem Fall müssen 50 % der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung versteuert werden. Lässt man sich das Guthaben allerdings verrenten, gilt die ertragsanteilige Versteuerung (wie bei private Rentenversicherung).
Um Missverständnisse auszuschließen: Natürlich gilt die steuerlich attraktive Behandlung bei Überzahlung nur für den Betrag, der die Fördergrenze überschreitet. Durch Überzahlung ändert sich in Bezug auf das geförderte Riester Guthaben (Vertragsguthaben für das Förderungen in Anspruch genommen wurden) nichts.
Vorzeitige Entnahme bei Überzahlung oder ungefördertem Vertragsguthaben
Im Gegensatz zum geförderten Riester Guthaben kann beim Überriestern oder ungefördert Riestern grundsätzlich jederzeit Kapital entnommen werden. Das geförderte Vertragsguthaben ist dann (bei Überzahlung) nicht betroffen.
Natürlich unterliegen vorzeitige Entnahmen ungeförderten Verrtragsguthabens (siehe Voraussetzungen für steuerliche Behandlung) der Abgeltungssteuer.
Riester ohne Förderung? Aber welche Produkte?
Grundsätzlich ist eine Überzahlung / ungefördert riestern bei allen Produkten, ausser Wohnriester (Bausparen und Darlehen) interessant. Jedoch erlaubt nicht jeder Anbieter eine Überzahlung. Diesem Problem kann man jedoch durch einen weiteren und ungeförderten Riester Vertrag umgehen.
Die Überzahlung einer Riester Rentenversicherung macht in diesem Jahr für Frauen besonderen Sinn, da diese bei einer normalen privaten Rentenversicherung durch ihre höhere Lebenserwartung benachteiligt sind
Sie haben es gelesen: Für Rentenversicherungen gibt es ab dem 1.1.2012 einige Änderungen. Wenn Sie die besseren Bedingungen nutzen wollen, zögern Sie nicht.
Ein Vertragsschluss noch im Jahr 2011* hat überzeugende Vorteile:
Bis 17.12.2011 ist eine sichere Vertragsannahme noch garantiert.
*(Beginn des Vertrages kann spät. zum 1.3.2012 sein)
Name | Beschreibung |
---|---|
PHPSESSID |
Name | Beschreibung |
---|
Name | Beschreibung |
---|---|
_ga | |
_gid |
Name | Beschreibung |
---|---|
NID | |
SID |
Name | Beschreibung |
---|